
Ernährungstherapie bei einer ernährungsmitbedingten Erkrankung
60 Minuten: 99 €
Onlineberatung via webPrax möglich.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten meist einen großen Teil der Kosten für eine Ernährungstherapie (§ 43 SGB V), wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt. Bei Privatversicherten ist die Kostenübernahme individuell nach Antragsstellung. Erkundige dich am besten vorab bei deiner Krankenkasse.
Antragsstellung:
1. Schritt
Dein Arzt (z.B. Hausarzt, Internist, Gastroenterologe, Gynäkologe etc.) füllt die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Eine Kopie davon schickst du (z. B. per Email) an mich.
2. Schritt
Reiche die Kostenschätzung für Ernährungstherapie zusammen mit der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung bei deiner Krankenkasse ein. Die Krankenkasse informiert dich, wie hoch die Kostenbeteiligung ist. Daraufhin kannst du einen Termin zur Erstberatung bei mir vereinbaren.
3. Schritt
Du bezahlst meinen Rechnungsbetrag, reichst die Rechnung bei deiner Krankenkasse ein und erhältst eine Kostenerstattung auf dein Konto.
Info:
Mein Honoroar orientiert sich an der Empfehlung des Berufsverbandes Oecotrophologie e. V. (VDOe)
Nicht wahrgenommene Termine und Termine ohne rechtzeitige Absage werden in Rechnung gestellt.